Das Parlament hat den Gesetzesentwurf von 2020 über die Grundlage der öffentlichen Kasse verabschiedet, wodurch unter anderem auch das Gesetz Nr. V von 2006 über die Firmenöffentlichkeit, das gerichtliche Firmenregistrierungsverfahren und die Gesellschaftsauflösung abgeändert wird. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. Während der Firmeninformationsdienst früher die bestehenden oder gelöschten Daten im Handelsregister
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