Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir beschäftigen uns täglich mit arbeitsrechtlichen Angelegenheiten durch die Vertretung unserer Mandanten als Arbeitgeber. Wir helfen bei der Abfassung der Arbeitsverträge und anderer ArbeitsvereinbarungenAbsichtserklärungen und bei der fortlaufenden Inkraftsetzung von Urkundenentwürfen. Wir verwenden unsere Aufmerksamkeit besonders darauf, dass die Aufhebungen der Arbeitsverhältnisse den gesetzlichen Vorschriften vollständig entsprechen (sachgemäße Formulierung der Kündigung des Arbeitgebers, Einhaltung der Kündigungsbeschränkungen und –verbote und anderer Rechtsvorschriften.)

Wir verfügen über maßgebliche Erfahrung in der Ausarbeitung und Verwirklichung der dem Anspruch entsprechenden optimalen Konstruktion zur Beteiligung der Arbeitnehmer. Wir erfüllen die Aufgaben im Zusammenhang mit dem den Arbeitnehmern zugesicherten Darlehen des Arbeitgebers (Abfassung der Entwürfe des Darlehens- und des das Darlehen sichernden Pfandvertrages, Verfahren vor dem Notar).

Im Laufe der Unternehmenskäufe, Fusionen und anderen Umwandlungen achten wir darauf, dass auch die Aufgaben in Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge der Arbeitgeber erfüllt werden.
Nach den Ansprüchen unserer Mandanten fertigen und begutachten wir verschiedene Outsourcing- und Arbeitskräfteleih-Vereinbarungen.

Wir haben große Erfahrung mit Studienverträgen sowie Praktikumsverträgen mit StudentInnen und Hochschulen.

Ebenso gehen wir vollumfänglich vor bei gruppenweisem Personalabbau: Wir formulieren auf Grund unseres Terminplans die erforderlichen Urkunden bzw. vertreten unsere Mandanten vor den Behörden.

Wir verwenden besondere Sorgfalt auf den Schutz der persönlichen Daten der Arbeitnehmer. Dem Anspruch entsprechend fertigen wir in Zusammenhang mit der Pflicht der Datenlieferung für die internationalen Muttergesellschaften unserer Mandanten die den europäischen und inländischen Rechtsnormenentsprechenden Erklärungen und Vereinbarungen, die zur Weitergabe der persönlichen Daten der Arbeitnehmer außerhalb der Europäischen Union erforderlich sind, und fertigen aus bzw. begutachten die damit verbundenden Satzungen.

Wir arbeiten aus und aktualisieren laufend die Vertragsentwürfe der Leiter sowie die Vereinbarungen über Konkurrenzverbote und Verschwiegenheit.

Auf unsere Mandanten zugeschnitten fertigen wir verschiedene Satzungen: zum Beispiel zur Bonusauszahlung, zum Gebrauch von Bargeld, zum Gebrauch der Firmenwägen, Handys und anderer vom Arbeitgeber gewährleisteter Mittel, zu Naturalbezügen und zur Kostenerstattung bzw. die für die Arbeitnehmer vorgeschriebenen Verhaltenskodizes.

Wir erstellen bzw. begutachten die Arbeitsschutz- und Feuerschutzstatuten.

Wir geben rechtlichen Rat zur rechtmäßigen Anwendung verschiedener Fahrzeugverfolgungssysteme bzw. wir helfen unseren Mandanten, die optimalen Arbeitszeiteinteilungen, Arbeitszeitrahmen oder die Regelung derArbeit in mehreren Schichten sowie die entsprechende Regelung der Fahrt zum Arbeitsplatz und derMehrarbeit auszugestalten.

Wir vertreten unsere Mandanten in arbeitsrechtlichen Rechtstreitigkeiten, in Prozessen bzw. Verfahren vor Fachbehörden.