Nach der Entscheidung der Ungarischen Wettbewerbsbehörde (GVH) hat der Betreiber des Online Plattform für Unterkunftsbuchungen, die niederländische Firma Booking.com B.V. eine unlautere Geschäftspraktik ausgeübt, als er bei der Bewerbung einzelner Unterkünfte die Verbraucher irregeführt und auf sie einen aggressiven, psychischen Druck ausgeübt hat. Die GVH hat drei Handelspraktiken von booking.com als rechtswidrig gefunden: Obwohl das
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