Das Europäische Parlament stimmte am 2. Oktober 2018 für eine neue Richtlinie zu audiovisuellen Mediendienstleistungen, die verbesserten Schutz für Kinder gewährleistet, den Umfang der Reklame einschränkt und europäische Inhalte von mindestens 30 % vorschreibt.
Die geänderten Regelungen beziehen sich außer auf die TV-Kanäle auch auf Video-on-demand-Dienste (Dienste, die das Herunterladen von Video- und Tonmaterial sowie Filmen nach Bedarf ermöglichen) und Video-Sharing-Plattformen (z. B. Netflix, Youtube, Facebook).
Die überprüften Regelungen garantieren besseren Schutz für Kinder gegen Inhalte, die sie zu Gewalt und Terrorismus anspornen oder zu Hass verleiten, sowie gegen schädliche Reklame.
Hierfür müssen die Dienste ein entsprechendes Verfahren ausarbeiten, mit dem sie solchen Inhalten entgegentreten können, ferner eine einfach anzuwendende und effektive Methode, die den Nutzern ermöglicht, schädliche Inhalte zu melden, da die Bestimmungen nicht vorschreiben, dass die Inhalte vor dem Hochladen zu filtern sind. Im Falle einer Meldung ist der Video-Sharing-Dienst dagegen zum schnellen Handeln verpflichtet.
Auch die Regelungen zu Werbungen in Kinderprogrammen und Online-Inhalten wurden verschärft: Die von den audiovisuellen Diensten erfassten Daten können zum Beispiel nicht für kommerzielle Zwecke (z. B. Profilerstellung, zielgerichtete Werbung) verwendet werden, wodurch die personenbezogenen Daten der Kinder geschützt werden.
Nach den neuen Bestimmungen kann Werbungen im Zeitraum zwischen 6:00 und 24:00 Uhr höchstens 20 % ausmachen, in diesem Zeitraum kann der Programmdienstleister selbst entscheiden, wann er die Werbungen platzieren möchte.
Die Parlamentarier unterstützen auch die kulturelle Vielfalt, daher legen sie ein Verhältnis von 30 % europäischer Inhalte im Angebot der Dienste fest, beziehungsweise die Dienste müssen durch die Produktion von europäischen Inhalten oder die Einzahlung in nationale Fonds die Entwicklung europäischer audiovisueller Inhalte fördern. Der Umfang des Beitrags hängt vom Umfang der Einnahmen aus den Downloads ab.
Die beschlossene Vereinbarung muss noch vom europäischen Rat, in dem die Fachminister zusammentreten, verabschiedet werden. Danach haben die Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten der Reformen 21 Monate Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.