Monat: Juni 2016

Parlament verabschiedete Gesetzentwurf zur Modifizierung einzelner Steuergesetze

Wie in unseren früheren Newslettern bereits erwähnt, reichte der Wirtschaftsminister im Mai 2016 einen Gesetzentwurf zur Modifizierung einzelner Steuergesetze ein, so – unter anderem – bezüglich des Gesetzes Nr. XXII von 2014 über die Werbesteuer („WerbesteuerG“) sowie des Gesetzes Nr. CIII von 2011 über die Steuer für Produkte der öffentlichen Gesundheit („ÖGPStG“).

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Parlament verabschiedete Entwurf zum neuen Gesetz über die Verbrauchsteuer

Ebenfalls am 7. Juni 2016 stimmte das Parlament für den in unseren früheren Newslettern erwähnten Gesetzentwurf, der die Regelungen zur Verbrauchsteuer in einem neuen Gesetz festlegt. Das neue Gesetz tritt am 1. November 2016 in Kraft, dies betrifft allerdings nur die Übergangsbestimmungen, die inhaltlichen Bestimmungen treten ab 1. Januar 2017 in Kraft.

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Erneut Modifizierungen im ungarischen BGB

Am 13. Juni 2016 entschied das Parlament über den vom Justizminister im Mai 2016 eingereichten Gesetzentwurf zur Modifizierung des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

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Neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union

Am 24. Mai 2016 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft, die als Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen ab 25. Mai 2018 an Stelle der derzeit geltenden Datenschutz-Richtlinie von 1995 tritt. Während die bisherige Regelung auf Basis der Richtlinie im Ergebnis zu einer in den Mitgliedstaaten mehr oder weniger stark abweichenden

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Benutzerleitfaden zur EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern

Am 25. Mai 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

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Gesetz über elektronische Kommunikation für Ausbau der elektronischen Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetzwerke modifiziert

Vorrangiges Ziel der Modifizierungen ist das Abschluss der Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie in ungarisches Recht, da es Bestreben der Union ist, bis 2020 jedem Staatsbürger in der EU Zugang zu einem mindestens eine Bandbreite von 30 Mbps sichernden Hochgeschwindigkeitsanschluss zu ermöglichen.

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