Neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union

Am 24. Mai 2016 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft, die als Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen ab 25. Mai 2018 an Stelle der derzeit geltenden Datenschutz-Richtlinie von 1995 tritt.
Während die bisherige Regelung auf Basis der Richtlinie im Ergebnis zu einer in den Mitgliedstaaten mehr oder weniger stark abweichenden Datenschutzregelung führte, ist die neue Verordnung im ganzen Gebiet der EU unmittelbar anwendbar, die Mitgliedstaaten erhielten hierfür zur Umstellung eine zweijährige Übergangsfrist.

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