Gesetz über elektronische Kommunikation für Ausbau der elektronischen Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetzwerke modifiziert

Vorrangiges Ziel der Modifizierungen ist das Abschluss der Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie in ungarisches Recht, da es Bestreben der Union ist, bis 2020 jedem Staatsbürger in der EU Zugang zu einem mindestens eine Bandbreite von 30 Mbps sichernden Hochgeschwindigkeitsanschluss zu ermöglichen.

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