Aufgrund des Gesetzes Nr. CXXI von 1999 über die Wirtschaftskammern sind Wirtschaftsgesellschaften verpflichtet, jedes Jahr einen Kammerbeitrag in Höhe von 5000 Forint/Jahr bis zum 31. März des Berichtsjahres zu entrichten, das heißt, bis zum 31. März 2017. Ausführliche Informationen zum Kammerbeitrag finden sich auf der Website der Ungarischen Industrie- und Handelskammer unter folgendem Link: Ausführliche
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