Wie in unserem letzten Newsletter berichtet, sind entsprechend den Änderungen des Gesetzes Nr. XCIII von 1993 über den Arbeitsschutz vom 8. Juli 2016 solche Arbeitgeber, bei denen die Zahl der Beschäftigten ab 20 Personen liegt, verpflichtet, einen Arbeitsschutzvertreter zu wählen.
Runterladen: Frist für Wahl eines Arbeitsschutzvertreters läuft- Startseite
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