Ab 1. Januar 2017 ändert sich wesentlich der Kreis an Zuwendungen, die als Cafeteria erteilt werden können. Unter der Bezeichnung Zuwendungen außerhalb des Lohns werden ab Anfang nächsten Jahres unverändert neben den besteuerten nur zwei Arten von Zuwendung zu erteilen sein. Die eine – unverändert mit Unterkonten und Rahmenbeträgen – sind die Dienstleistungen der Széchenyi Pihenőkártya, die andere als neues eingeführtes Element ein zugeteilter Geldbetrag, das heißt Bargeld-Cafeteria, letzterer kann jährlich den Arbeitnehmern in einer Summe von maximal 100.000 Forint erteilt werden.
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