Kammerbeitrag bis 31. März 2017

Aufgrund des Gesetzes Nr. CXXI von 1999 über die Wirtschaftskammern sind Wirtschaftsgesellschaften verpflichtet, jedes Jahr einen Kammerbeitrag in Höhe von 5000 Forint/Jahr bis zum 31. März des Berichtsjahres zu entrichten, das heißt, bis zum 31. März 2017.

Ausführliche Informationen zum Kammerbeitrag finden sich auf der Website der Ungarischen Industrie- und Handelskammer unter folgendem Link:

Ausführliche Informationen zum Kammerbeitrag

Noch nicht entrichtete Kammerbeiträge sind öffentliche Schulden, welche die staatlichen Steuerbehörden wie Steuern erheben.