Aufgrund des Gesetzes Nr. CXXI von 1999 über die Wirtschaftskammern sind Wirtschaftsgesellschaften verpflichtet, jedes Jahr einen Kammerbeitrag in Höhe von 5000 Forint/Jahr bis zum 31. März des Berichtsjahres zu entrichten, das heißt, bis zum 31. März 2017.
Ausführliche Informationen zum Kammerbeitrag finden sich auf der Website der Ungarischen Industrie- und Handelskammer unter folgendem Link:
Ausführliche Informationen zum Kammerbeitrag
Noch nicht entrichtete Kammerbeiträge sind öffentliche Schulden, welche die staatlichen Steuerbehörden wie Steuern erheben.