Am 1. Januar 2016 traten die das Gebührengesetz modifizierenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. CXCIV von 2015 über die Abschaffung der Gebühren einzelner behördlicher Verfahren und der Kosten von Verwaltungsleistungen in Kraft. Deren grundlegendes Ziel ist es, die administrativen und finanziellen Lasten der Bürger bei einem erforderlich werdenden Austausch von Urkunden zu senken.
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