Ein Jahr Aufschub für GmbHs, deren Stammkapital unter gesetzlichem Mindestkapital liegt

Im März modifizierte das Parlament die Bestimmungen des „Gesetzes über die Übergangs- und Ermächtigungsregelungen bezüglich des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch“ (Ptké) in Bezug auf die Umstellung der Wirtschaftsgesellschaften auf das neue Bürgerliche Gesetzbuch.

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