Werbungen Dritter können ohne gesonderte Genehmigung in sozialem Facebook-Netzwerk publiziert werden

Im April 2016 änderte Facebook die sich auf seine soziales Netzwerk-Seiten („Seiten“) beziehenden Richtlinien, sodass es künftig auch ohne gesonderte Genehmigung möglich ist, auf den Seiten so genannten „Branded Content“ zu verbreiten, das heißt – mit Ausnahmen – die Verbreitung aller solcher Inhalte, seien dies Text, Fotos, Videos oder Links, die von den Seiten abweichende Dritte darstellen (Produkt, Marke, Sponsor oder Werbender etc.).

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